Weiter ist zu erwähnten, dass die fragliche App auf dem privaten Mobiltelefon des Beschuldigten nicht vorhanden gewesen ist. Was die gesundheitlichen Probleme des Privatklägers betrifft, so können diese auch aus anderen, mit der Arbeit zusammenhängenden Gründen entstanden sein. Er selber wie auch die beiden einvernommenen Zeugen haben denn auch auf Spannungen im Team und Mobbing hingewiesen.