Während der Einvernahme wurde zudem ein Foto des Homebildschirms seines privaten Mobiltelefons gemacht, wobei die App «E.________» nicht festgestellt werden konnte. Gemäss Berichtsrapport vom 28. Mai 2023 wurde aufgrund der grossen Zeitspanne zwischen Auftragseingang und Einvernahme des Beschuldigten nach Absprache mit der Staatsanwaltschaft auf die Sicherstellung und Auswertung des Pikettmobiltelefons und -tablets verzichtet. 3.4 Mit Verfügung vom 23. April 2024 teilte die Staatsanwaltschaft den Parteien mit, dass sie die Strafuntersuchung als vollständig erachte, und stellte im Sinne von Art.