Zudem nannte er einen weiteren Zeugen, welcher seine Angaben bestätigen könne, weigerte sich aber, dessen Namen zu nennen. Der Beschuldigte bestritt anlässlich seiner Einvernahme vom 25. April 2023 die Vorwürfe und gab an, noch nie von dieser App gehört zu haben. Während der Einvernahme wurde zudem ein Foto des Homebildschirms seines privaten Mobiltelefons gemacht, wobei die App «E.________» nicht festgestellt werden konnte.