1. Am 2. August 2024 stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das vom Strafkläger C.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) initiierte Strafverfahren wegen Vergehens gegen das Arbeitsgesetz ein. Hiergegen erhob der Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt D.________, am 19. August 2024 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer). Er stellte folgende Anträge: 1. Die Einstellungsverfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland vom 2. August 2024 sei aufzuheben.