4. Dem Beschuldigten wird für seine Aufwendungen im Beschwerdeverfahren vom Kanton Bern eine Entschädigung von pauschal CHF 1’200.00 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet. 5. Zu eröffnen: - der Strafklägerin/Beschwerdeführerin (per Einschreiben) - dem Beschuldigten, v.d. Rechtsanwalt B.________ (per Einschreiben) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau, Staatsanwalt D.________ (mit den Akten – per Einschreiben)