eine vom Kanton Bern auszurichtende Entschädigung von pauschal CHF 1’200.00 (inkl. Auslagen und MWST) zu sprechen. Infolge seines teilweisen Obsiegens (betreffend die Straftatbestände der sexuellen Nötigung und Vergewaltigung) und der teilweisen Kassation (bezüglich des Straftatbestandes der Schändung) erhält der Beschuldigte eine volle Entschädigung.