des Protokolls). Sie sei schockiert gewesen und habe keine Zeit gehabt, ihre Beine zuzumachen, weil sie nicht mit dem gerechnet habe (vgl. Z. 147 f. des Protokolls). Zum Zeitpunkt des Oralverkehrs sei für beide klar gewesen, dass sie diesen nicht wolle, da sie es ihm vorher bereits gesagt habe (vgl. Z. 145 f. des Protokolls).