Den sexuellen Übergriff habe sie erst wahrgenommen, als sie seine Finger an ihrem Geschlechtsteil gespürt und sich verkrampft habe, also zu einem Zeitpunkt, als der Täter bereits begonnen habe, sie zu missbrauchen. Entscheidend sei, dass der Täter sich zum Missbrauch angeschickt habe im Wissen darum, dass das Opfer den Angriff überhaupt nicht habe erkennen können, und damit dessen vorbestehende Wehrlosigkeit ausgenützt habe. Als das Opfer realisiert habe, dass er mit seinen Fingern in ihre Vagina eingedrungen sei, sei die Tat bereits vollendet gewesen. Ohne Belang bleibe daher, dass sich das