Sie habe während dem Sex geweint, habe aber nichts gesagt. Sie sei so schockiert gewesen, dass er ihre Grenzen nicht respektiert habe, dass sie es einfach über sich habe ergehen lassen und nicht in der Lage gewesen sei, sich zu wehren (EV Beschwerdeführerin, Z. 144 - 152). Beim Oralverkehr habe sie es einfach nicht kommen sehen und habe nicht die Möglichkeit gehabt, «wegzuspringen», es sei so schnell passiert. Durch den Schock habe sie sich nicht gewehrt und auch beim Geschlechtsverkehr sei sie in dem Moment nicht in der Lage gewesen, sich zu wehren (EV Beschwerdeführerin, Z. 192 - 194).