2 Im Juli 2021 habe sie beim Sex Schmerzen verspürt und der Beschuldigte habe nicht aufgehört, obwohl sie ihn darum gebeten habe. Sie habe ihn von sich wegstossen müssen, weil er nicht abgebrochen habe (EV Beschwerdeführerin, Z. 119 - 122). Im Herbst 2022 sei der Beschuldigte im Bett hinter ihr gelegen und habe sie an den Brüsten und am Gesäss angefasst. Er sei nicht grob gewesen, habe sie aber «recht angepackt». Sie habe ihm gesagt, dass sie dies nicht wolle und er aufhören solle.