3. 3.1 Der Anzeigesachverhalt lässt sich wie folgt zusammenfassen (vgl. S. 1 der oberinstanzlichen Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft): Die Beschwerdeführerin C.________ erstattete am 25. Juli 2024 gegen ihren Ehemann, den Beschuldigten, Strafanzeige wegen sexueller Gewalt, die sie während der Ehe erfahren haben soll. Anlässlich der Einvernahme, die gleichentags stattfand, schilderte sie drei Vorfälle, die sie als sexuellen Übergriff empfand […].