Die Generalstaatsanwaltschaft stellte mit Stellungnahme vom 10. September 2024 folgende Anträge: 1. Die Beschwerde sei gutzuheissen und die Nichtanhandnahmeverfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 6. August 2024 sei aufzuheben und die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau sei anzuweisen, eine Strafuntersuchung zu eröffnen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens seien vom Kanton Bern zu tragen.