Sie stellte sinngemäss den Antrag, die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und es sei gegen den Beschuldigten ein Strafverfahren wegen sexueller Handlungen zu ihrem Nachteil zu eröffnen. Der Beschuldigte, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, beantragte in seiner Stellungnahme vom 4. September 2024, die Beschwerde sei unter Kosten- und Entschädigungsfolge abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei, und die von der Staatsanwaltschaft verfügte Nichtanhandnahme sei zu bestätigen.