4. Zu eröffnen: - dem Straf- und Zivilkläger/Beschwerdeführer (per Einschreiben) - der Beschuldigten 1 (per Einschreiben) - der Beschuldigten 2 (per Einschreiben) - der Beschuldigten 3 (per Einschreiben) - der Beschuldigten 4 (per Einschreiben) - dem Beschuldigten 5 (per Einschreiben) - dem Beschuldigten 6 (per Einschreiben) - der Beschuldigten 7 (per Einschreiben) - dem Beschuldigten 8 (per Einschreiben) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) Mitzuteilen: - der Kantonalen Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben, Staatsanwältin J.________ (mit den Akten – per Kurier)