Der Beschwerdeführer setzt sich nicht wirklich mit der Begründung der angefochtenen Verfügung auseinander. In seinem Schreiben vom 31. Juli 2024 wirft er die Fragen auf, warum verschiedene angezeigte Personen nicht strafrechtlich belangt würden und weshalb die Staatsanwaltschaft glaube, dass das Verfahren korrekt abgelaufen sei. Er habe Beweismittel, die das Gegenteil bewiesen. Es handle sich um einen schwerwiegenden Hausfriedensbruch. Er erwarte eine Antwort auf sein Anliegen, wonach es möglich sein sollte, eine Datenrettung (Aufnahmen einer Videoüberwachungskamera) vorzunehmen.