Weiter kritisiert er die Einweisung in die C.________, die ohne Beizug eines Notfall-Dolmetschers (Gebärdendolmetscher) erfolgt sei. Ferner wolle er auch die Be- währungs- und Vollzugsdienste (nachfolgend: BVD) und seine Beiständin wegen nicht Gewährung eines Gebärdendolmetschers anzeigen. Letztlich zeigt I.________ Herrn H.________ wegen der Wegnahme seiner Sachen aus einem Hobbyraum an (insbesondere erwähnt er die Wegnahme eines Sofas sowie von für ihn wertvollen Gegenständen wie Diplome), wobei er diese Anzeige mit Schreiben vom 6. Juni 2024 wieder zurückzog.