Soweit die vom Beschwerdeführer geschilderten Tätlichkeiten bzw. einfachen Körperverletzungen überhaupt stattfanden, dienten sie damit offensichtlich der Durchsetzung von polizeilichen Massnahmen, wozu die Beschuldigten als Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes der G.________(Unternehmen) gemäss Gesetz befugt waren. Die Situation eskalierte und führte in der Folge zu Gewalteinwirkungen, weil der Beschwerdeführer sich rechtswidrig der Kontrolle widersetzte, sich immer wieder bedrohlich und aufgebracht der Beschuldigten 1 näherte und in der Folge aktiv körperlich gegen den Beschuldigten 2 vorging.