Erst weitere 33 Sekunden später wurde er langsam passiver (18:24:48) und es gelang der Beschuldigten 1 mithilfe von drei dazukommenden Passanten, dem Beschwerdeführer in Seitenlage Handschellen anzulegen (18:25:11). Es ist ersichtlich, dass der Beschuldigte 2 beim Versuch, den Beschwerdeführer zu fixieren, für einen Bruchteil einer Sekunde sein Knie gegen den Bauch des Beschwerdeführers drückte. Von einem Fixieren mit dem Knie in Bauchlage kann aber keine Rede sein. Auch ein Kniedruck in Rückenlage ist nicht ersichtlich.