Dies erfolgte aber offensichtlich nicht grundlos, sondern mit Blick auf das Verhalten des Beschwerdeführers, der sich trotz des Dazwischengehens des Beschuldigten 2 immer wieder der Beschuldigten 1 näherte. Das Wegstossen bezweckte daher, den Beschwerdeführer auf Distanz zu halten. Ein Wegschlagen durch die Beschuldigte 1 ist auf dem Video nicht erkennbar. Dem Video der Bahnhofüberwachung ist weiter zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer den Beschuldigten 2 in der Folge mit voller Kraft wegdrückte (18:23:59) und es daraufhin zu einer Rangelei kam.