Das wird durch die Mobiltelefonaufnahme bestätigt, auf der zu hören ist, dass die Beschuldigte 1 dem Beschwerdeführer sagt, «läng mi jetze nid a» und «längsch mi no einisch a» (7 Minuten 58 Sekunden bzw. 8 Minuten und 15 Sekunden). Der Beschuldigte 2 stiess den Beschwerdeführer daraufhin mehrfach mit der Hand weg bzw. drückte ihn von der Beschuldigten 1 weg (Bahnhofüberwachung: 18:23:35 bis 18:23:38 sowie 18:23:50 bis 18:23:53). Dies erfolgte aber offensichtlich nicht grundlos, sondern mit Blick auf das Verhalten des Beschwerdeführers, der sich trotz des Dazwischengehens des Beschuldigten 2 immer wieder der Beschuldigten 1 näherte.