Die Aufnahme befindet sich in den Akten. Ergänzend wird im Berichtsrapport vom 2. Juli 2024 darauf hingewiesen, dass die Kantonspolizei im Rahmen eines anderen Ermittlungsauftrags betreffend denselben Vorfall (Verfehlungen eines Polizisten zum Nachteil des Beschwerdeführers) den dort zuständigen Staatsanwalt mit den Videoaufnahmen der Überwachungskameras vom Bahnhof bedient habe. Diese Aufnahmen wurden dem Bericht betreffend den vorliegend zu beurteilenden Vorfall beigelegt und befinden sich somit ebenfalls in den Akten.