Er beantragte, die Verfügung sei aufzuheben und die Staatsanwaltschaft anzuweisen, das Strafverfahren gegen die beiden Beschuldigten an die Hand zu nehmen, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Staatskasse. Zudem sei ihm die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und Rechtsanwältin D.________ als unentgeltliche Rechtsvertreterin zu ernennen. Innert mehrmals verlängerter Frist reichte der Beschwerdeführer am 19. September 2024 bezugnehmend auf die Verfügung des Verfahrensleiters der Beschwerdekammer vom 19. August 2024 ein nachgebessertes Gesuch um Erteilung der unentgeltlichen Rechtspflege ein.