Auch die Dauer der Verlängerung um drei Monate ist nicht zu beanstanden. So ist in einem komplexen Indizienprozess wie dem vorliegenden zu erwarten, dass die Erstellung der schriftlichen Urteilsbegründung einige Zeit in Anspruch nehmen wird und bis zu drei Monaten dauern kann. Im Ergebnis ist die Verlängerung der Sicherheitshaft um drei Monate verhältnismässig, was vom Beschwerdeführer auch nicht bestritten wird. 7.4 Betreffend die eventualiter beantragten Ersatzmassnahmen kann ebenfalls vorab auf die Ausführungen im ergangenen Beschluss des Obergerichts BK 2023 103 vom 6. April 2023 verwiesen werden.