Der Beschwerdeführer legt in seiner Beschwerde nicht dar, inwiefern das erstinstanzliche Urteil klarerweise fehlerhaft sein soll und mit erheblicher Wahrscheinlichkeit eine entsprechende Korrektur im Berufungsverfahren zu erwarten ist. Vielmehr betont er nur, dass er für einen Freispruch kämpfen werde. Das erstinstanzliche Urteil stellt daher gemäss Bundesgericht ein wichtiges Indiz für die mutmassli-