So wurde in der Zwischenzeit für seine engsten Familienmitglieder und für seine Arbeitskollegin, E.________, eine Dauerbesuchsbewilligung ausgestellt. Dies bedeutet aber nicht automatisch, dass sich der Beschwerdeführer, welcher die Tat bestreitet, nicht durch Flucht dem Strafvollzug bzw. dem Berufungsverfahren entzieht, sollte er in Freiheit entlassen werden, zumal es mit elektronischen Kommunikationsmitteln ohne weiteres möglich ist, den Kontakt zu Familienmitgliedern, Freunden und Bekannten auf einfache Weise auch aus dem Ausland zu pflegen.