Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung ist bereits die Verurteilung zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe von bspw. fünf Jahren und einem Monat oder achteinhalb Jahren als gewichtiges Fluchtindiz einzustufen (Urteile des Bundesgerichts 1B_468/2021 vom 21. September 2021 E. 5.2 und 1B_544/2017 vom 16. Januar 2018 E. 3.4). Folglich stellt die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren ein massives Fluchtindiz dar (vgl. Urteil des Bundesgerichts 7B_781/2023 vom 8. November 2023 E. 3.5).