Sofern das am 9. August 2024 gefällte Urteil in Rechtskraft erwächst, wird der Beschuldigte eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren zu verbüssen haben. Vor diesem Hintergrund ist ernsthaft zu befürchten, er könnte sich dem Vollzug der ausgesprochenen Freiheitsstrafe entziehen. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass es sich beim Beschuldigten um einen Schweizer handelt, dessen Beziehungsnetz sich grossmehrheitlich in der Schweiz befindet. Der Beschuldigte verfügt in der Schweiz weder über eine eigene Wohnung noch über eine Arbeitsstelle.