Gegen das erstinstanzliche Urteil meldete der Beschwerdeführer noch anlässlich der Hauptverhandlung mündlich die Berufung an. Am 12. August 2024 erhob der Beschwerdeführer, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde gegen die Aufrechterhaltung der Sicherheitshaft. Er beantragte unter Kosten- und Entschädigungsfolge die Aufhebung des Beschlusses des Regionalgerichts vom 9. August 2024 und die umgehende Entlassung aus der Sicherheitshaft. Eventualiter sei er unter Ansetzung von Ersatzmassnahmen im Sinne von Art.