1. Das Regionalgericht Bern-Mittelland (nachfolgend: Regionalgericht) sprach A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 9. August 2024 wegen Mordes schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren. Gleichentags verfügte das Regionalgericht mit separatem Beschluss, dass der Beschwerdeführer vorbehältlich des vorherigen Eintritts der Rechtskraft des Urteils bis zum Strafantritt, vorläufig befristet bis am 8. November 2024, in Sicherheitshaft zu belassen ist. Gegen das erstinstanzliche Urteil meldete der Beschwerdeführer noch anlässlich der Hauptverhandlung mündlich die Berufung an.