5 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1’000.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 3. Das Honorar der amtlichen Verteidigung wird auf CHF 1'125.10 (inkl. Auslagen und MWST) bestimmt. Der Beschwerdeführer wird verpflichtet, diese Entschädigung dem Kanton zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben. 4. Es werden keine weiteren Entschädigungen ausgerichtet.