Er kann einen Entscheid betreffend amtliche Verteidigung nicht via Sistierungsverfügung erwirken. Abgesehen davon ist die Gewährung der amtlichen Verteidigung für jedes Verfahren separat zu prüfen und der Beschwerdeführer hat die Möglichkeit, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens PEN 24 301 bzw. BK 24 272, in welchem im Zusammenhang mit der Gültigkeit der Einsprache gegen einen anderen Strafbefehl gegen ihn über die Beiordnung einer amtlichen Verteidigung zu entscheiden ist, im Verfahren PEN 24 300 ein entsprechendes Gesuch (erneut) zu stellen (vgl. Urteil des Bundesgerichts 1B_245/2020 vom 23. Juli 2020 E. 3.6).