eventualiter sei die Sache zur neuen Begründung und Entscheidung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Im Beschwerdeverfahren sei ihm die amtliche Verteidigung zu gewähren unter Rechtsverbeiständung durch Rechtsanwalt B.________. Mit Verfügung des Verfahrensleiters der Beschwerdekammer vom 14. August 2024 wurde das Gesuch des Beschwerdeführers um Beiordnung einer amtlichen Verteidigung für das Beschwerdeverfahren gutgeheissen und Rechtsanwalt B.________ als amtlicher Anwalt bestellt. Das Regionalgericht beantragte in seiner Stellungnahme vom 15. August 2024 die Abweisung der Beschwerde.