Dagegen erhob er Einsprache, welche von der Staatsanwaltschaft als verspätet erachtet wurde. Beim Regionalgericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Regionalgericht) ist daher ein Verfahren wegen Gültigkeit der Einsprache gegen diesen Strafbefehl vom 2. September 2022 (PEN 24 300) hängig. Mit Verfügung vom 25. Juli 2024 wies das Regionalgericht den Antrag des Beschuldigten auf Sistierung des Verfahrens PEN 24 300 bis zur Rechtskraft des Beschwerdeverfahrens betreffend das Verfahren PEN 24 301 ab (Ziffer 4).