1. Der Beschuldigte wurde mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) vom 2. September 2022 wegen Drohung, Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz, Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen, unanständigen Benehmens sowie Missachtung der Einoder Ausgrenzung zu einer Freiheitsstrafe von 120 Tagen verurteilt. Dagegen erhob er Einsprache, welche von der Staatsanwaltschaft als verspätet erachtet wurde.