5. Die Entschädigung des Beschuldigten 2 für seine Aufwendungen im Beschwerdeverfahren wird auf CHF 4'873.15 (inkl. MWST und Auslagen) festgesetzt und Rechtsanwalt D.________ vom Kanton Bern ausgerichtet. 6. Die Entschädigung des Beschuldigten 3 für seine Aufwendungen im Beschwerdeverfahren wird auf CHF 1'500.00 (inkl. MWST und Auslagen) festgesetzt und Fürsprecher F.________ vom Kanton Bern ausgerichtet. 7. Die Entschädigung des Beschuldigten 4 für seine Aufwendungen im Beschwerdeverfahren wird auf CHF 4'602.70 (inkl. MWST und Auslagen) festgesetzt und Rechtsanwalt Dr. H.________ vom Kanton Bern ausgerichtet.