__ und bei der Polizei» sowie eine «Nachfrage beim N.________, weshalb der Arztbericht vom 2. Oktober 2013 nicht an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet worden sei», vorliegend relevant sein sollen. Es ist die Aufgabe der Staatsanwaltschaft bzw. des urteilenden Gerichts über allfällige weitere Beweiserhebungen zu befinden. Die Staatsanwaltschaft wird daher einzig angewiesen, die Strafuntersuchung gegen die Beschuldigten fortzuführen und Anklage zu erheben. III. Kosten- und Entschädigung: