Die Disziplinarverfügung wurde dem Beschwerdeführer gemäss darin enthaltenem Vermerk erst am 27. Februar 2020 durch den Beschuldigten 3 und den Beschuldigten 1 eröffnet, was sich nicht mit den Aussagen der Beschuldigten deckt, wonach der Beschuldigte 2 den Beschwerdeführer im Rahmen der Verlegung darüber informiert habe. Gemäss Disziplinarverfügung sei am 26. Februar 2020 die Wahrung des rechtlichen Gehörs erfolgt, wobei der Beschwerdeführer die Unterschrift verweigert und gesagt habe, «Abfahre Motherfucker». Der Ablauf wirft insgesamt Fragen auf, auch hinsichtlich des zeitlichen Ablaufs.