Es wäre damit, auch mit Blick auf die Schlussfolgerungen des Regionalgerichts Bern- Mittelland in seinem Urteil vom 28. Oktober 2021 betreffend hohen Beweiswert des Vollzugsverlaufsjournals (worin sämtliche Vorfälle mit Insassen zeitnah und detailliert zu erfassen seien), zu erwarten gewesen, dass eine Verlegung mit Komplikationen und Gewaltanwendung Eingang ins Vollzugsverlaufsjournal findet. Der fehlende Eintrag wirft daher Fragen auf und die Aussagen des Beschuldigten 2 sowie der anderen Beschuldigten weichen diesbezüglich voneinander ab (vgl. Einvernahme des Beschuldigten 2 vom 11. Oktober 2023, Z. 99 ff. sowie Z. 247 f.;