in seiner Stellungnahme im Beschwerdeverfahren vor der Sicherheitsdirektion davon ausgegangen werden, der Beschwerdeführer habe sich gewehrt und es sei zu Zwangsmassnahmen gekommen. Es wäre damit, auch mit Blick auf die Schlussfolgerungen des Regionalgerichts Bern- Mittelland in seinem Urteil vom 28. Oktober 2021 betreffend hohen Beweiswert des Vollzugsverlaufsjournals (worin sämtliche Vorfälle mit Insassen zeitnah und detailliert zu erfassen seien), zu erwarten gewesen, dass eine Verlegung mit Komplikationen und Gewaltanwendung Eingang ins Vollzugsverlaufsjournal findet.