Wie im Zusammenhang mit der Verlegung des Beschwerdeführers ausgeführt, muss mit Blick auf die Angaben in der Disziplinarverfügung sowie den Ausführungen des Direktors des R.________ in seiner Stellungnahme im Beschwerdeverfahren vor der Sicherheitsdirektion davon ausgegangen werden, der Beschwerdeführer habe sich gewehrt und es sei zu Zwangsmassnahmen gekommen.