15 nes Sturzes ausgegangen wird. Solches wird auch von den Beschuldigten nicht geschildert. Diese stellen sich grundsätzlich auf den Standpunkt, der Beschwerdeführer habe sich nicht verletzt. Unter Berücksichtigung der in Frage kommenden Szenarien laufen die Ausführungen der Staatsanwaltschaft in der Einstellungsverfügung im Ergebnis (implizit) darauf hinaus, dass der Beschwerdeführer sich die Verletzung selbst zugefügt haben muss.