Sie enthielten einzig kleinere unbedeutende Widersprüche. Angesichts des zeitlichen Ablaufs zwischen der fraglichen Verlegung und den verschiedenen Einvernahmen sowie der Häufigkeit von Verlegungen im Regionalgefängnis sei es auch naheliegend, dass im Laufe der Zeit immer weniger Fragen detailliert hätten beantwortet werden können und die Beschuldigten sich auf Erinnerungslücken berufen hätten. In den Schilderungen der Beschuldigten seien auch keine Aggravierungstendenzen und keine übermässigen Belastungen erkennbar.