Der Umstand, dass am 9. März 2020, mithin 11 Tage nach der Verlegung, kein Hämatom und keine Deformität an der linken Flanke festgestellt werden konnte, vermag den Verletzungszeitpunkt Februar 2020 ebenfalls nicht in Frage zu stellen, zumal nicht in jedem Fall ein Hämatom oder eine Schwellung im Falle eines Rippenbruchs vorhanden sein müssen. Jedenfalls stellte der Gefängnisarzt bereits zu diesem Zeitpunkt die Diagnose einer möglichen Thoraxkontusion nach «Trauma», was immerhin auf eine Rippenverletzung hinweist. Ein Röntgen wurde am 9. März 2020 nicht durchgeführt.