Dieser hielt fest, die selbige Problematik hinsichtlich der Nasenbein Fx und der Rippenkontusion sei bereits vom N.________ (alte Berichte) und von ihnen mehrfach gut dokumentiert worden. In der aktuellen Situation ergebe eine medizinische Konsultation diesbezüglich keinen Mehrwert. Es sei möglichst auf die Psychiatrievisite zu planen. Am 9. März 2020 erfolgte eine Untersuchung durch L.________ im Regionalgefängnis, wobei Folgendes festgehalten wurde: «S: Schmerzen im Bereich 25.2 der linken Rippen nachdem er vom Sicherheitsdienst in die Sicherheitszelle gebracht wurde.