Aus der beim Amt für Justizvollzug, R.________, edierten Disziplinarverfügung vom 26. Februar 2020 (vgl. Faszikel Editionen/R.________; Ordner 1) geht hervor, dass der Beschwerdeführer am 25. Februar 2020 einem neu eintretenden Eingewiesenen an die «Gurgel» habe springen wollen und ein Wärter gerade noch habe dazwischen gehen und den Beschwerdeführer mit Gewaltanwendung habe in die Zelle zurückbefördern können.