Die ausgeprägte Kallusbildung bedeute, dass die Brüche nicht frisch, sondern möglicherweise effektiv im Februar zugezogen worden seien. Aufgrund der Röntgenbilder sei das nicht beweisbar, aber die Zeitangabe, der Verletzungsort und der Röntgenbefund machten dies plausibel (Faszikel Tatbestand; Ordner I). Aus dem medizinischen Übergabebericht des Gesundheitsdienstes des R.________ für den Zeitraum vom 30. Dezember 2019 bis 28. Mai 2020 geht hervor, dass der Beschwerdeführer bei Eintritt in das R.________ am 30. Dezember 2019 über Schmerzen im Halswirbel-Bereich klagte (Faszikel Editionen/Gesundheitsdienst R.________; Ordner I).