6. 6.1 Für die Beurteilung einer allfälligen Strafbarkeit der Beschuldigten ist vorab der Zeitpunkt der beim Beschwerdeführer festgestellten Rippenbrüche von massgeblicher Bedeutung. Diese Verletzung bedeutet zwar nicht automatisch, die Aussagen des Beschwerdeführers entsprächen der Wahrheit. Der Zeitpunkt der Verletzung ist aber geeignet, seine Aussagen zu objektivieren. Die Rippenbrüche wurden erstmals aufgrund eines Röntgens am 11. Juni 2020 durch Dr. med. T.________ festgestellt. Bei Letzterem handelt sich um den erstversorgenden Arzt in der U.__