Zudem wurden offenbar zwei gelbe Sichtmappen als Vorakten beigezogen. Dabei handelt es sich (auch) mit Blick auf die Angaben in der Einstellungsverfügung um die Edition der staatsanwaltlichen Akten BM 13 35196 (beinhaltend EO 13 9534; Anzeige O.________ gegen den Beschwerdeführer) sowie EO 14 13191 (Anzeige P.________ gegen den Beschwerdeführer), welche dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 7. Mai 2021 zugestellt wurden (vgl. S. 2 unten, Faszikel Parteien/Anwälte, RA J.________ vertritt I.________; Ordner 2). Diese Akten liegen der Beschwerdekammer ebenfalls vor.