BM 13 35196 (193 Seiten); BM 20 25838 (S. 357) sowie SK 22 34 (Akten Teil II, 112 Seiten) zugestellt worden sind, gibt es keine Hinweise, dass die Akten verändert worden sind. Die Ausführungen in der Einstellungsverfügung zeigen, dass drei Bundesordner Verfahrensakten (EO 20 3298) bestehen, welche der Beschwerdekammer zugesandt wurden. Weiter wurden Vorakten aus drei abgeschlossenen Verfahren beigezogen. So befinden sich gemäss Staatsanwaltschaft separat in einem Bundesordner Kopien aus den Vorakten SK 22 34 (auch beinhaltend die Akten BM 20 25838, geordnet nach Faszikeln und gut überschaubar). Zudem wurden offenbar zwei gelbe Sichtmappen als Vorakten beigezogen.