Vorliegend bestehen die Verfahrensakten EO 20 3298 aus drei Bundesordnern, welche, entgegen den Vorbringen des Beschwerdeführers, ein detailliertes Inhaltsverzeichnis enthalten. Die systematische Aktenordnung ermöglicht zusammen mit diesem Verzeichnis auch ohne Paginierung ein rasches Auffinden der einzelnen Aktenstücke. So befindet sich der vom Beschwerdeführer in seiner Replik vom 3. Juli 2025 erwähnte, nicht datierte medizinische Übergabebericht erwartungsgemäss bei den Editionen «Gesundheitsdienst des R.________» und war für die Beschwerdekammer rasch auffindbar. Auch der Übergabebericht des R.________ an das S.__